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VwGH 16.03.1967, 0313/66

VwGH 16.03.1967, 0313/66

Rechtssatz


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Normen
UStG 1959 §2 Abs1;
UStG 1959 §2 Abs2;
RS 1
Bei der Beantwortung der Frage, ob Organe einer Genossenschaft selbständig als Unternehmer oder nicht selbständig als Arbeitnehmer tätig sind, kommt es entscheidend darauf an, ob das Organ ein Unternehmerwagnis trägt und deshalb bei seinen Entschließungen von einer über die ausdrücklich übernommenen Vertragspflichten hinausreichenden Bindung an Weisungen des Geschäftsherrn freibleibt oder nicht. (Hinweis auf E vom , Zl. 1654/48, VwSlg. 212 F/1950, vom , Zl. 0060/52, VwSlg. 750 F/1953, vom , Zl. 0286/63 und vom , Zl. 1858/63, VwSlg. 3160 F/1964)

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1967:1966000313.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
JAAAF-52588