VwGH 18.12.1968, 0301/67
VwGH 18.12.1968, 0301/67
Rechtssätze
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Norm | BAO §293; |
RS 1 | Auf die Anwendung des § 293 BAO besteht kein Rechtsanspruch. |
Normen | |
RS 2 | Liegen sowohl die Voraussetzungen für eine Fehlerberichtigung nach § 293 BAO als auch die Voraussetzungen für eine Aufhebung gemäß § 299 BAO vor, hat die Aufsichtsbehörde die Wahl zwischen einer Aufhebung nach § 299 BAO und einer Anweisung an die Behörde, die den fehlerhaften Bescheid erlassen hat, eine Berichtigung nach § 293 BAO vorzunehmen. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 3834 F/1968 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1968:1967000301.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
BAAAF-52569