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VwGH 27.02.1969, 0299/67

VwGH 27.02.1969, 0299/67

Rechtssätze


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Normen
RS 1
Die Lieferung von wesentlichen Bestandteilen einer technischen Anlage ins Inland bei gleichzeitiger Beistellung der notwendigen Montagezeichnungen und Anweisungen für die ordnungsgemäße Montagearbeit sowie die Beratung durch einen Monteur der Lieferfirma stellen einen einheitlichen wirtschaftlichen Vorgang, eine Werklieferung dar, die am Ort der Errichtung der Anlage, also im Inland, erbracht wird. Entscheidend für diese Beurteilung sind nicht die einzelnen Maßnahmen für sich, sondern ihre Gesamtheit (Brandschutzanlagen für ein inländisches Kraftwerk).
Norm
RS 2
Vereinnahmung liegt vor, wenn der Unternehmer für seine Leistung eine Gegenleistung erhalten hat, die nach der Verkehrsauffassung für ihn sofort verwertbar ist; er muss wirtschaftlich darüber verfügen können.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 3866 F/1969
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1969:1967000299.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
HAAAF-52567