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VwGH 12.09.1962, 0288/62

VwGH 12.09.1962, 0288/62

Rechtssätze


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Norm
LStVwG Bgld 1927 §3;
RS 1
Im Verfahren, betreffend die Öffentlicherklärung eines Weges, haben bei der Beurteilung der Frage, ob der Weg in langjähriger Übung allgemein und ungehindert benützt wurde, Hinderungshandlungen, die den Anlaß zum Verfahren gegeben haben, außer Betracht zu bleiben. (Hinweis auf E vom , Zl. 2039/56).
Normen
AVG §37;
AVG §41 Abs2;
AVG §45 Abs3;
RS 2
Wurde zwar in der Ladung zur Verhandlung der Gegenstand der Verhandlung nicht genannt, hat aber die zur Verhandlung erschienene Partei keinen Vertagungsantrag gestellt, sondern sich in die Verhandlung eingelassen, liegt keine Verletzung des Rechtes auf Parteiengehör vor. (Hinweis auf E vom , Zl. 0803/51, VwSlg. Nr. 2785 A/1952).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 5857 A/1962
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1962:1962000288.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
QAAAF-52551