VwGH 24.11.1967, 0283/67
VwGH 24.11.1967, 0283/67
Rechtssätze
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Normen | |
RS 1 | Sind Wirtschaftsgüter einem Betriebsinhaber nicht erst mit deren privatrechtlichem Erwerb, sondern bereits mit der Inbetriebnahme als wirtschaftlichem Eigentümer zuzurechnen, so hat der Betriebsinhaber die jährliche AfA von den Wirtschaftsgütern bereits vom Zeitpunkt ihrer Inbetriebnahme vorzunehmen. Unterläßt er dies und erfolgt der privatrechtliche Erwerb der Wirtschaftsgüter erst einige Jahre später, so kann er die AfA, die er als wirtschaftlicher Eigentümer nicht vorgenommen hat, in diesem Zeitpunkt nicht mehr (auch nicht durch eine entsprechende Teilwertabschreibung) nachholen. * E , 283/67 #1 VwSlg 3687 F/1967 |
Normen | |
RS 2 | Sind dem Betriebsinhaber abnutzbare Wirtschaftsgüter nicht erst in dem Zeitpunkt, in dem er daran nach dem Privatrecht das Eigentum erwirbt, sondern als dem "wirtschaftlichen Eigentümer" bereits im Zeitpunkt ihrer Verwendung in seinem Betriebe zuzurechnen, dann hat der Betriebsinhaber die jährlichen Absetzungen für Abnutzung dieser Wirtschaftsgüter bereits vom Zeitpunkt ihrer Verwendung in seinem Betrieb an vorzunehmen. Unterläßt er dies und erwirbt er diese Güter erst einige Jahre später zu Eigentum, dann kann er die Absetzungen für Abnutzung, die er als bloß wirtschaftlicher Eigentümer nicht vorgenommen hat, nach Erwerbung des Eigentums daran nicht mehr - sei es auch durch Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert - nachholen. * E , 283/67 #2 VwSlg 3687 F/1967 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 3687 F/1967; |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1967:1967000283.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
VAAAF-52545