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VwGH 28.01.1970, 0281/69

VwGH 28.01.1970, 0281/69

Rechtssatz


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Normen
AVG §16;
AVG §47;
RS 1
Der Aktenvermerk und die Niederschrift sind öffentliche Urkunden, die über ihren Inhalt vollen Beweis machen, wenngleich der Beweis der Unrichtigkeit des bezeugten Vorganges oder der bezeugten Tatsache oder der unrichtigen Beurkundung zulässig ist und ebenso der Beweis der Unvollständigkeit.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1970:1969000281.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
LAAAF-52544