VwGH 22.11.1967, 0275/67
VwGH 22.11.1967, 0275/67
Rechtssatz
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Norm | |
RS 1 | Ausführungen zu der Frage, ob dem Beschwerdeführer, der bei der Einfuhr eines Lastwagenanhängers die ihm obliegende Stellungspflicht verletzt hatte, ein entschuldbarer Irrtum zugute gehalten werden konnte. SACHVERHALT: Der Beschwerdeführer, eine Person mit Berufserfahrung im grenzüberschreitenden Verkehr (Frachtführer?), hatte einen Lastwagenanhänger ausländischer Erzeugung zwecks Reparatur ins ausländische Erzeugerwerk verbracht, hiefür aber keinen Ausgangsvormerkverkehr in Anspruch genommen; es stellte sich in der Folge heraus, daß der Anhänger irreparable Schäden aufwies, und dem Beschwerdeführer wurde ersatzweise und unentgeltlich ein neuer Anhänger zur Verfügung gestellt; diesen verbrachte der Beschwerdeführer ins Inland, ohne ihn zur Eingangsabfertigung zu stellen. ANMERKUNG: Die belangte Behörde hatte das Vorliegen eines Irrtums überhaupt (also sogar eines unentschuldbaren Irrtums) verneint; hierauf gehen die Erwägungen des erkennenden Senates nicht ein. * E , 275/67 #1 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1967:1967000275.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
XAAAF-52540