Suchen Hilfe
VwGH 20.10.1967, 0269/67

VwGH 20.10.1967, 0269/67

Rechtssätze


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Normen
EStG 1953 §16 Abs1 Z1;
EStG 1953 §21 Abs1 Z1;
UStG 1959 §7 Abs5;
RS 1
Die Frage, ob Kauf oder Pacht vorliegt, ist bei einem gemischten Vertrag darnach zu beurteilen, ob der Vertrag durch Überwiegen vertraglicher Kaufelemente eher als Kaufvertrag verständlich ist oder - umgekehrt - als Pachtvertrag. *

E , 0269/67 #1 VwSlg 3667 F/1967;
Normen
EStG 1953 §16 Abs1 Z1;
EStG 1953 §21 Abs1 Z1;
UStG 1959 §7 Abs5;
RS 2
Wird über ein Unternehmen ein Pachtvertrag abgeschlossen und in einem anderen gleichzeitig abgeschlossenen Vertrag dem Pächter das Recht eingeräumt, beim Ableben eines der Verpächter in das zwischen den Pächtern bestehende Gesellschaftsverhältnis einzutreten, wobei die Pachtzahlungen als Leibrentenzahlungen an die Erben des verstorbenen Mitverpächters anteilig weiterlaufen, stirbt ferner noch in demselben Jahr einer der Mitverpächter und macht der Pächter von seinem Eintrittrecht (Option) Gebrauch, dann sind beide Geschäfte in ihrer Zusammenwirkung als ein einziger Kaufvertrag anzusehen, der schon in dem ersten Jahr der Vertragsdauer die entsprechenden Folgen auf dem Gebiete der Einkommensteuer, der Gewerbesteuer und der Umsatzsteuer nach sich zieht.

*

E , 0269/67 #2 VwSlg 3667 F/1967;

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Sammlungsnummer
VwSlg 3667 F/1967;
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1967:1967000269.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
MAAAF-52535