VwGH 06.11.1950, 0268/49
VwGH 06.11.1950, 0268/49
Rechtssätze
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Norm | AVG §34 Abs3; |
RS 1 | "Beleidigende Schreibweise" liegt vor, wenn eine Eingabe ein unsachliches Vorbringen enthält, das in einer Art gehalten ist, die ein ungeziemendes Verhalten gegenüber der Behörde darstellt, hiebei darf nicht vom Wortsinn einer einzigen Stelle ausgegangen, vielmehr muss auch der sonstige Inhalt der Eingabe berücksichtigt werden. |
Normen | |
RS 2 | Die rechtliche Beurteilung durch die Behörde unterliegt nicht dem Parteiengehör. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Sammlungsnummer | VwSlg 1737 A/1950 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1950:1949000268.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
YAAAF-52531