VwGH 18.06.1965, 0248/65
VwGH 18.06.1965, 0248/65
Rechtssatz
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Norm | EStG 1953 §4 Abs4; |
RS 1 | Die Aufwendungen für eine Studienreise in das Ausland sind keine abzugsfähigen Betriebsausgaben, wenn der Steuerpflichtige zwecks Sammlung von beruflichen Kenntnissen und Erfahrungen eine Beschäftigung in nichtselbständiger Arbeit im Ausland anstrebt. Es handelt sich vielmehr um Aufwendungen zur Erlangung einer Einkommensquelle, ohne Rücksicht darauf, daß die im Ausland erworbenen Kenntnisse und Erfahrungen später bei der Berufsausübung im Inland dienlich sein können. * E , 248/65 #1 VwSlg 3295 F/1965 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 3295 F/1965 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1965:1965000248.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
FAAAF-52507