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VwGH 18.06.1965, 0248/65

VwGH 18.06.1965, 0248/65

Rechtssatz


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Norm
EStG 1953 §4 Abs4;
RS 1
Die Aufwendungen für eine Studienreise in das Ausland sind keine abzugsfähigen Betriebsausgaben, wenn der Steuerpflichtige zwecks Sammlung von beruflichen Kenntnissen und Erfahrungen eine Beschäftigung in nichtselbständiger Arbeit im Ausland anstrebt. Es handelt sich vielmehr um Aufwendungen zur Erlangung einer Einkommensquelle, ohne Rücksicht darauf, daß die im Ausland erworbenen Kenntnisse und Erfahrungen später bei der Berufsausübung im Inland dienlich sein können.

*

E , 248/65 #1 VwSlg 3295 F/1965

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 3295 F/1965
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1965:1965000248.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
FAAAF-52507