VwGH 03.07.1969, 0242/68
VwGH 03.07.1969, 0242/68
Rechtssätze
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Normen | GebG 1957 §33 TP16 Abs1 Z1 litb; HGB §123 Abs2; |
RS 1 | Bei der erstmaligen Beurkundung einer bereits früher errichteten OHG ist für die Bemessung der Gesellschaftsvertragsgebühr jenes Vermögen maßgebend, welches im Zeitpunkt der erstmaligen Beurkundung dem Gesellschaftszweck gewidmet worden war. Die Bemessungsgrundlage umfasst sowohl das bei der Gründung der OHG gewidmete Vermögen als auch die bis zum Zeitpunkt der Beurkundung eingetretenen rechtsgeschäftlich bewirkten Erhöhungen der Vermögenseinlagen, (also nicht den Zuwachs nicht abgehobener Gewinne; Hinweis E VS , 1988/64, VwSlg 3505 F/1966). Den rechtsgeschäftlich gewidmeten Vermögenseinlagen ist demnach der für den Zeitpunkt der erstmaligen Beurkundung maßgebende Einheitswert des Unternehmens nicht schlechthin gleichzuhalten. * E , 242/68 #1 VwSlg 3940 F/1969 |
Normen | |
RS 2 | Der Erbschaftskauf ohne Errichtung eines Inventars ist eine Unterart des Hoffnungskaufes. Er unterliegt als Hoffnungskauf beweglicher Sachen der Gebühr für Glücksverträge. * E , 242/68 #2 VwSlg 3940 F/1969 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 3940 F/1969 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1969:1968000242.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
XAAAF-52501