VwGH 30.04.1969, 0225/68
VwGH 30.04.1969, 0225/68
Rechtssatz
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Norm | EStG 1967 §16 Abs2; |
RS 1 | Bei Ermittlung des Veräußerungsgewinnes können die Tageswerte der veräußerten Wirtschaftsgüter im Zeitpunkt der Veräußerung nicht berücksichtigt werden (Hinweis E , 8/63). - Die Heranziehung des Einheitswertes kommt bei Ermittlung des Veräußerungsgewinnes nicht in Frage (Hinweis E , 262/58, VwSlg 2284 F/1960). - Auch bei der Veräußerungsgewinnermittlung ist davon auszugehen, daß die AfA von der veräußerten Wirtschaftsgütern laufend vorgenommen wurde (Hinweis E , 262/58, VwSlg 2284 F/1960). * E , 225/68 #1 VwSlg 3899 F/1969 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 3899 F/1969 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1969:1968000225.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
YAAAF-52476