VwGH 08.03.1982, 0216/80
VwGH 08.03.1982, 0216/80
Rechtssatz
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Normen | |
RS 1 | Ausführungen zur Pflicht, eine Rückstellung zu bilden, wenn mit der Inanspruchnahme auf Grund einer aus betrieblichen Gründen übernommenen Bürgschaft ganz oder zum Teil mit Wahrscheinlichkeit gerechnet werden muß, wie im E vom , 1667/75 (im Beschwerdefall hinsichtlich des Sonderbetriebsvermögens eines Kommanditisten). |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1982:1980000216.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
JAAAF-52468