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VwGH 08.03.1982, 0216/80

VwGH 08.03.1982, 0216/80

Rechtssatz


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Normen
RS 1
Ausführungen zur Pflicht, eine Rückstellung zu bilden, wenn mit der Inanspruchnahme auf Grund einer aus betrieblichen Gründen übernommenen Bürgschaft ganz oder zum Teil mit Wahrscheinlichkeit gerechnet werden muß, wie im E vom , 1667/75 (im Beschwerdefall hinsichtlich des Sonderbetriebsvermögens eines Kommanditisten).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1982:1980000216.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
JAAAF-52468