VwGH 15.10.1952, 0214/52
VwGH 15.10.1952, 0214/52
Rechtssätze
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Norm | BAO §303 Abs1 litc; |
RS 1 | Vorfrage kann nur die Frage nach dem Bestehen eines konkreten Rechtsverhältnisses sein, das für die Entscheidung über den zur Wiederaufnahme beantragten Fall Tatbestandselelement ist. Somit rechtfertigt das Bekanntwerden einer anderen Rechtsansicht des VwGH keine Wiederaufnahme des Verfahrens. * E , 214/52 #1 VwSlg 644 F/1952 |
Norm | BAO §303 Abs1 litc; |
RS 2 | Daß der VwGH eine Rechtsfrage, die für eine rechtskräftig abgeschlossenene Veranlagung entscheidend war, später in einem anderen Falle anders beantwortet hat, gibt keinen Anspruch auf Wiederaufnahme des Veranlagungsverfahrens. * E , 214/52 #2 VwSlg 644 F/1952 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 644 F/1952 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1952:1952000214.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
BAAAF-52462