VwGH 06.03.1973, 0200/73
VwGH 06.03.1973, 0200/73
Rechtssatz
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Norm | EStG 1967 §6 Abs2; |
RS 1 | Bringt ein Einzelunternehmer den Betrieb in eine Personengesellschaft ein, scheidet er in der Folge aus der Gesellschaft aus und wird später ein Wirtschaftsgut veräußert, das schon zum Betriebsvermögen des Einzelunternehmers gehört hat, so ist die Besitzzeit des ausgeschiedenen Einzelunternehmers vor Einbringung des Betriebes in die Gesellschaft in die Fristen des § 6 Abs 2 EStG 1967 nicht einzurechnen. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 4514 F/1973 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1973:1973000200.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
ZAAAF-52441