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VwGH 06.03.1973, 0200/73

VwGH 06.03.1973, 0200/73

Rechtssatz


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Norm
EStG 1967 §6 Abs2;
RS 1
Bringt ein Einzelunternehmer den Betrieb in eine Personengesellschaft ein, scheidet er in der Folge aus der Gesellschaft aus und wird später ein Wirtschaftsgut veräußert, das schon zum Betriebsvermögen des Einzelunternehmers gehört hat, so ist die Besitzzeit des ausgeschiedenen Einzelunternehmers vor Einbringung des Betriebes in die Gesellschaft in die Fristen des § 6 Abs 2 EStG 1967 nicht einzurechnen.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 4514 F/1973
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1973:1973000200.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
ZAAAF-52441