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VwGH 23.05.1966, 0190/65

VwGH 23.05.1966, 0190/65

Rechtssatz


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Norm
RS 1
Ausführungen darüber, daß und warum im Beschwerdefall die Abgabenbehörde zur Schätzung berechtigt war; Hinweis auf die Vorjudikatur, wonach lediglich bei formell ordnungsgemäßer Buchführung eine bloß geringfügige Differenz zwischen erklärtem und kalkuliertem Umsatz eine Schätzung im allgemeinen verbiete (Hinweis: E , 1448/52, VwSlg 744 F/1953, E , 2998/55 und E , 1617/57).

*

E , 0190/65 #1

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1966:1965000190.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
LAAAF-52424