VwGH 15.02.1977, 0187/77
VwGH 15.02.1977, 0187/77
Rechtssätze
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Normen | |
RS 1 | Die Einbehaltung der Lohnsteuer durch den Dienstgeber (ZBA) ist kein Akt behördlicher Befehlsgewalt und Zwangsgewalt. |
Normen | |
RS 2 | Hat der VwGH in einem Beschluß dem Antragsteller in eindringlicher Weise klargemacht, daß jede weitere gleiche Eingabe (hier: Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand) als mutwillig zu beurteilen sei und somit die Verhängung einer Mutwillensstrafe nach sich zieht und stellt dieser dennoch einen weiteren gleichartigen Antrag, dann ist der VwGH berechtigt, über den Antragsteller eine Mutwillensstrafe zu verhängen. |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 0127/65 B RS 1 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 5084 F/1977 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1977:1977000187.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
QAAAF-52418