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VwGH 15.02.1977, 0187/77

VwGH 15.02.1977, 0187/77

Rechtssätze


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Normen
BAO §230 Abs2;
B-VG Art131a;
VwGG §34 Abs1;
RS 1
Die Einbehaltung der Lohnsteuer durch den Dienstgeber (ZBA) ist kein Akt behördlicher Befehlsgewalt und Zwangsgewalt.
Normen
AVG §35;
VwGG §34 Abs1;
VwGG §62;
RS 2
Hat der VwGH in einem Beschluß dem Antragsteller in eindringlicher Weise klargemacht, daß jede weitere gleiche Eingabe (hier: Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand) als mutwillig zu beurteilen sei und somit die Verhängung einer Mutwillensstrafe nach sich zieht und stellt dieser dennoch einen weiteren gleichartigen Antrag, dann ist der VwGH berechtigt, über den Antragsteller eine Mutwillensstrafe zu verhängen.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0127/65 B RS 1

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 5084 F/1977
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1977:1977000187.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
QAAAF-52418