Suchen Hilfe
VwGH 29.10.1969, 0178/68

VwGH 29.10.1969, 0178/68

Rechtssatz


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Normen
BAO §28;
EStG 1967 §15 Abs1 Z1;
EStG 1967 §18 Abs1 Z1;
RS 1
Die Tätigkeit des Erfinders ist in der Regel als freiberufliche Tätigkeit anzusehen. Besteht jedoch zwischen dieser Tätigkeit und einem Gewerbebetrieb des Erfinders ein enger sachlicher und wirtschaftlicher Zusammenhang, so ist auch die erstere Tätigkeit als gewerbliche Tätigkeit anzusehen.

*

E , 0178/68 #1 VwSlg 3972 F/1969;

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Sammlungsnummer
VwSlg 3972 F/1969;
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1969:1968000178.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
ZAAAF-52402