VwGH 29.10.1969, 0178/68
VwGH 29.10.1969, 0178/68
Rechtssatz
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Normen | |
RS 1 | Die Tätigkeit des Erfinders ist in der Regel als freiberufliche Tätigkeit anzusehen. Besteht jedoch zwischen dieser Tätigkeit und einem Gewerbebetrieb des Erfinders ein enger sachlicher und wirtschaftlicher Zusammenhang, so ist auch die erstere Tätigkeit als gewerbliche Tätigkeit anzusehen. * E , 0178/68 #1 VwSlg 3972 F/1969; |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 3972 F/1969; |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1969:1968000178.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
ZAAAF-52402