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VwGH 09.06.1961, 0162/61

VwGH 09.06.1961, 0162/61

Rechtssätze


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Normen
EStG 1953 §15 Abs1 Z1;
EStG 1953 §18 Abs1 Z1 idF 1958/147;
GewStG §1 Abs1;
RS 1
Der erfolgreiche Besuch einer Zeichenfachschule für einen bestimmten Gewerbezweig kann noch nicht als künstlerische Ausbildung angesehen werden.
Normen
EStG 1953 §15 Abs1 Z1;
EStG 1953 §18 Abs1 Z1 idF 1958/147;
GewStG §1 Abs1;
RS 2
Auch ein Handwerker, der Arbeiten auf Grund eigener künstlerischer Ideen ausführt, bleibt Handwerker.
Normen
EStG 1953 §15 Abs1 Z1;
EStG 1953 §18 Abs1 Z1 idF 1958/147;
GewStG §1 Abs1;
RS 3
Die Herstellung von Entwürfen für Schmuckstücke, auch wenn nach ihnen jeweils nur ein einziges Stück ausgeführt wird, ist Gewerbebetrieb und unterliegt der Gewerbesteuer.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 2459 F/1961;
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1961:1961000162.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
VAAAF-52383