VwGH 09.06.1961, 0162/61
VwGH 09.06.1961, 0162/61
Rechtssätze
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Normen | |
RS 1 | Der erfolgreiche Besuch einer Zeichenfachschule für einen bestimmten Gewerbezweig kann noch nicht als künstlerische Ausbildung angesehen werden. |
Normen | |
RS 2 | Auch ein Handwerker, der Arbeiten auf Grund eigener künstlerischer Ideen ausführt, bleibt Handwerker. |
Normen | |
RS 3 | Die Herstellung von Entwürfen für Schmuckstücke, auch wenn nach ihnen jeweils nur ein einziges Stück ausgeführt wird, ist Gewerbebetrieb und unterliegt der Gewerbesteuer. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 2459 F/1961; |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1961:1961000162.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
VAAAF-52383