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VwGH 10.10.1952, 0156/50

VwGH 10.10.1952, 0156/50

Rechtssätze


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Normen
RS 1
Beim Übergang der Gewinnermittlung von EINNAHMEN-AUSGABEN-VERGLEICH (§ 4 Abs 3 EStG 1953) zum Betriebsvermögensvergleich (§ 4 Abs 1 EStG 1953) sind bis dahin nicht erfaßte Zuwächse an Umlaufvermögen dem Gewinn des ersten Steuerjahres, für das der Betriebsvermögensvergleich angewendet wird, außerhalb der Bilanz zuzuschlagen.

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E , 0156/50 #1 VwSlg 0637 F/1952;
Normen
EStG 1939 §4 Abs1;
EStG 1953 §4 Abs1;
RS 2
Aus der grundsätzlichen Vorschrift des § 4 Abs 1 EStG 1953 in Verbindung mit § 6 EStG 1953 ergibt sich die Absicht des Gesetzgebers, alle wirtschaftlichen Vorfälle, die sich in einem bestimmten Besteuerungszeitraum ereignen, lückenlos zu erfassen und bei einer Aufeinanderfolge mehrerer Steuerzeiträume KEINEN steuerlichen Vorfall DOPPELT zu erfassen, aber auch keinen endgültig unberücksichtigt zu lassen.

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E , 0156/50 #2 VwSlg 637 F/1952;
Normen
EStG 1939 §6 Abs1 Z2;
EStG 1953 §6 Abs1 Z2;
RS 3
Ein nicht protokollierter Kaufmann ist nicht verpflichtet, seine Kundenforderungen auf den hinter dem Fakturenwert zurückbleibenden Teilwert abzuwerten.

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E , 156/50 #3 VwSlg 637 F/1952
Normen
EStG 1939 §6 Abs1 Z7;
EStG 1953 §6 Abs1 Z7;
RS 4
Die Wiederaufnahme eines während des Krieges eingestellten Gewerbebetriebes ist iSd § 6 EStG 1939 nicht als Eröffnung eines neuen Gewerbebetriebes zu werten.

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E , 0156/50 #4 VwSlg 637 F/1952;

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SW: Nämlichkeit des Gewerbebetriebes

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 637 F/1952
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1952:1950000156.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
QAAAF-52376