VwGH 10.10.1952, 0156/50
VwGH 10.10.1952, 0156/50
Rechtssätze
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Normen | |
RS 1 | Beim Übergang der Gewinnermittlung von EINNAHMEN-AUSGABEN-VERGLEICH (§ 4 Abs 3 EStG 1953) zum Betriebsvermögensvergleich (§ 4 Abs 1 EStG 1953) sind bis dahin nicht erfaßte Zuwächse an Umlaufvermögen dem Gewinn des ersten Steuerjahres, für das der Betriebsvermögensvergleich angewendet wird, außerhalb der Bilanz zuzuschlagen. * E , 0156/50 #1 VwSlg 0637 F/1952; |
Normen | |
RS 2 | Aus der grundsätzlichen Vorschrift des § 4 Abs 1 EStG 1953 in Verbindung mit § 6 EStG 1953 ergibt sich die Absicht des Gesetzgebers, alle wirtschaftlichen Vorfälle, die sich in einem bestimmten Besteuerungszeitraum ereignen, lückenlos zu erfassen und bei einer Aufeinanderfolge mehrerer Steuerzeiträume KEINEN steuerlichen Vorfall DOPPELT zu erfassen, aber auch keinen endgültig unberücksichtigt zu lassen. * E , 0156/50 #2 VwSlg 637 F/1952; |
Normen | |
RS 3 | Ein nicht protokollierter Kaufmann ist nicht verpflichtet, seine Kundenforderungen auf den hinter dem Fakturenwert zurückbleibenden Teilwert abzuwerten. * E , 156/50 #3 VwSlg 637 F/1952 |
Normen | |
RS 4 | Die Wiederaufnahme eines während des Krieges eingestellten Gewerbebetriebes ist iSd § 6 EStG 1939 nicht als Eröffnung eines neuen Gewerbebetriebes zu werten. * E , 0156/50 #4 VwSlg 637 F/1952; * SW: Nämlichkeit des Gewerbebetriebes |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Sammlungsnummer | VwSlg 637 F/1952 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1952:1950000156.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
QAAAF-52376