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VwGH 09.04.1962, 0136/60

VwGH 09.04.1962, 0136/60

Rechtssatz


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Norm
RS 1
Ein zinsenfreies Darlehen wird im allgemeinen im Ausmaß der eingesparten Zinsen als freigebige Zuwendung anzusehen sein. Bei einem Darlehen mit vereinbarter Wertsicherungsklausel ist allerdings zu prüfen, ob mit Rücksicht auf die Wertsicherung nicht ein höherer Darlehensbetrag zurückzuzahlen ist als sich bei Rückzahlung eines nicht wertgesicherten Darlehens zuzüglich einer Verzinsung von 4 Prozent gesetzlicher Zinsfuß ergeben würde.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 2624 F/1962
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1962:1960000136.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
CAAAF-52333