VwGH 09.04.1962, 0136/60
VwGH 09.04.1962, 0136/60
Rechtssatz
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Norm | |
RS 1 | Ein zinsenfreies Darlehen wird im allgemeinen im Ausmaß der eingesparten Zinsen als freigebige Zuwendung anzusehen sein. Bei einem Darlehen mit vereinbarter Wertsicherungsklausel ist allerdings zu prüfen, ob mit Rücksicht auf die Wertsicherung nicht ein höherer Darlehensbetrag zurückzuzahlen ist als sich bei Rückzahlung eines nicht wertgesicherten Darlehens zuzüglich einer Verzinsung von 4 Prozent gesetzlicher Zinsfuß ergeben würde. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Sammlungsnummer | VwSlg 2624 F/1962 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1962:1960000136.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
CAAAF-52333