VwGH 29.11.1972, 0134/72
VwGH 29.11.1972, 0134/72
Rechtssätze
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Norm | BAO §80 Abs2; |
RS 1 | Der Masserverwalter ist verpflichtet, Steuererklärungen für den Gemeinschuldner, und zwar auch für Zeiträume,die vor der Eröffnung des Konkurses liegen, abzugeben. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, dann können über ihn Erzwingungsstrafen verhängt und aus seinem persönlichen Vermögen hereingebracht werden. * E , 1295/57 #1 VwSlg 1990 F/1959 |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie VwGH Erkenntnis 1959/04/15 1295/57 1 |
Normen | BAO §111 Abs1; VVG §5 Abs1 impl; |
RS 2 | Eine Zwangsstrafe darf nicht verhängt werden, wenn die Leistung von der Partei aus tatsächlichen Gründen nicht erbracht werden kann. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 4460 F/1972 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1972:1972000134.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
RAAAF-52328