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VwGH 29.11.1972, 0134/72

VwGH 29.11.1972, 0134/72

Rechtssätze


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Norm
BAO §80 Abs2;
RS 1
Der Masserverwalter ist verpflichtet, Steuererklärungen für den Gemeinschuldner, und zwar auch für Zeiträume,die vor der Eröffnung des Konkurses liegen, abzugeben. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, dann können über ihn Erzwingungsstrafen verhängt und aus seinem persönlichen Vermögen hereingebracht werden.

*

E , 1295/57 #1 VwSlg 1990 F/1959
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH Erkenntnis 1959/04/15 1295/57 1
Normen
BAO §111 Abs1;
VVG §5 Abs1 impl;
RS 2
Eine Zwangsstrafe darf nicht verhängt werden, wenn die Leistung von der Partei aus tatsächlichen Gründen nicht erbracht werden kann.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 4460 F/1972
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1972:1972000134.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
RAAAF-52328