VwGH 21.06.1978, 0130/77
VwGH 21.06.1978, 0130/77
Rechtssatz
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Norm | EStG 1972 §34; |
RS 1 | Konnte der Steuerpflichtige für sein Leiden die Heilbehandlung nach den allgemein üblichen wissenschaftlichen Methoden auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen und entschließt er sich dennoch eine wissenschaftlich nicht allgemein anerkannte Behandlungsmethode zu wählen und dafür nicht unerhebliche Kosten in Kauf zu nehmen, können die aufgewendeten Beträge nicht als zwangsläufig erwachsen angesehen werden. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Sammlungsnummer | VwSlg 5282 F/1978 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1978:1977000130.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
JAAAF-52322