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VwGH 21.06.1978, 0130/77

VwGH 21.06.1978, 0130/77

Rechtssatz


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Norm
EStG 1972 §34;
RS 1
Konnte der Steuerpflichtige für sein Leiden die Heilbehandlung nach den allgemein üblichen wissenschaftlichen Methoden auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen und entschließt er sich dennoch eine wissenschaftlich nicht allgemein anerkannte Behandlungsmethode zu wählen und dafür nicht unerhebliche Kosten in Kauf zu nehmen, können die aufgewendeten Beträge nicht als zwangsläufig erwachsen angesehen werden.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 5282 F/1978
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1978:1977000130.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
JAAAF-52322