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VwGH 19.11.1952, 0128/50

VwGH 19.11.1952, 0128/50

Rechtssätze


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Norm
RS 1
Ist ein Bescheid einmal nach außen in Erscheinung getreten - z. B. durch Zustellung an eine der im Verwaltungsverfahren beteiligten Parteien - dann gilt er als "erlassen". Er kann aber nur den Parteien gegenüber in formeller Rechtskraft erwachsen, denen er zugestellt worden ist.
Normen
RS 2
Eine Person, der im Verwaltungsverfahren Parteistellung zukommt, kann gegen einen durch Zustellung an andere Parteien erlassenen Bescheid Berufung erheben, bevor er ihr selbst zugestellt worden ist.
Norm
RS 3
Wird eine Ausnahmegenehmigung rückwirkend für einen bestimmten Geschäftsabschluss erteilt, dann kommt dem Vertragspartner Parteistellung zu.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 2728 A/1952
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1952:1950000128.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
PAAAF-52320