VwGH 15.09.1976, 0126/76
VwGH 15.09.1976, 0126/76
Rechtssatz
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Normen | |
RS 1 | Gegenstände "von HISTORISCHEm WERT" sind solche, die Aufschluß über wichtige Umstände der Vergangenheit geben. "SAMMLUNGSSTÜCKE" sind Objekte, deren kultureller Wert den Gebrauchswert - wenn sie einen solchen überhaupt besitzen - so wesentlich übersteigt, daß sie nach der Verkehrsauffassung primär nicht Zwecken des täglichen Lebens dienen, sondern regelmäßig mit anderen Gegenständen gleicher Art nach einem systematischen Zusammenhang aufbewahrt und gepflegt werden (Zu Tarif Nr 9905). |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 0154/75 E VwSlg 4892 F/1975; RS 2 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1976:1976000126.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
YAAAF-52317