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VwGH 15.09.1976, 0126/76

VwGH 15.09.1976, 0126/76

Rechtssatz


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Normen
UStG 1972 §10 Abs2 Z1;
UStG 1972 AnlA Z50;
ZTG 1958 TNr 99.05;
RS 1
Gegenstände "von HISTORISCHEm WERT" sind solche, die Aufschluß über wichtige Umstände der Vergangenheit geben. "SAMMLUNGSSTÜCKE" sind Objekte, deren kultureller Wert den Gebrauchswert - wenn sie einen solchen überhaupt besitzen - so wesentlich übersteigt, daß sie nach der Verkehrsauffassung

primär nicht Zwecken des täglichen Lebens dienen, sondern regelmäßig mit anderen Gegenständen gleicher Art nach einem systematischen Zusammenhang aufbewahrt und gepflegt werden (Zu Tarif Nr 9905).
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0154/75 E VwSlg 4892 F/1975; RS 2

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1976:1976000126.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
YAAAF-52317