VwGH 01.10.1974, 0114/74
VwGH 01.10.1974, 0114/74
Rechtssatz
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Normen | |
RS 1 | Benützt ein selbständiger Handelsvertreter seinen PKW überwiegend für betriebliche Zwecke, so können nicht das Kilometergeld, sondern nur die tatsächlichen Aufwendungen als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Fehlen Aufzeichnungen über die Autokosten, so sind die Voraussetzungen für eine Schätzung gegeben. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Sammlungsnummer | VwSlg 4731 F/1974 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1974:1974000114.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
XAAAF-52300