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VwGH 01.10.1974, 0114/74

VwGH 01.10.1974, 0114/74

Rechtssatz


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Normen
BAO §138 Abs1;
BAO §184 Abs1;
EStG 1967 §4 Abs4;
RS 1
Benützt ein selbständiger Handelsvertreter seinen PKW überwiegend für betriebliche Zwecke, so können nicht das Kilometergeld, sondern nur die tatsächlichen Aufwendungen als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Fehlen Aufzeichnungen über die Autokosten, so sind die Voraussetzungen für eine Schätzung gegeben.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 4731 F/1974
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1974:1974000114.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
XAAAF-52300