VwGH 13.11.1973, 0109/73
VwGH 13.11.1973, 0109/73
Rechtssatz
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Norm | EStG 1967 §10 Abs1 Z3 litd; |
RS 1 | Die vom Gesetz geforderten "Maßnahmen", die innerhalb von 5 Jahren zu ergreifen sind, müssen im Einzelfall so beschaffen sein, daß die Absicht des Steuerpflichtigen, eine begünstigte Eigentumswohnung oder ein Eigenheim zu errichten, objektiv erkennbar ist. Dabei ist nicht unbedingt erforderlich, daß bereits ein behördlich genehmigter Bauplan vorliegt. Auch ein behördlich noch nicht genehmigter Bauplan in Zusammenhang mit der Legung einer Lichtleitung und einer Fernsprechleitung kann genügen. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 4597 F/1973 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1973:1973000109.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
BAAAF-52287