VwGH 14.02.1978, 0106/75
VwGH 14.02.1978, 0106/75
Rechtssätze
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Norm | KStG 1966 §8 Abs1; |
RS 1 | Eine verdeckte Gewinnausschüttung kann sich auch aus der Bildung einer Pensionsrückstellung für Pensionszusagen an geschäftsführende Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft ergeben (Hinweis E , 1632/72 VwSlg 4528 F/1973). |
Norm | KStG 1966 §8 Abs1; |
RS 2 | Erhalten Gesellschafter - Geschäftsführer in einem Alter von 70 bzw 64 Jahren schon nach knapp 1 1/2 jähriger Tätigkeit für die Gesellschaft eine Pensionszusage, die sie bereits nach 3 Jahren und nach nur 4 1/2 jähriger Tätigkeit für die Gesellschaft mit einem Ruhegeld vom 80 % des letzten Aktivbezuges in Anspruch nehmen können, wobei die Witwenversorgung sogar ohne jede Wartezeit eintreten kann, so bewirkt die Bildung einer Rückstellung für diese Pensionszusage eine verdeckte Gewinnausschüttung. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 5224 F/1978 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1978:1975000106.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
HAAAF-52285