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VwGH 14.02.1978, 0106/75

VwGH 14.02.1978, 0106/75

Rechtssätze


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Norm
KStG 1966 §8 Abs1;
RS 1
Eine verdeckte Gewinnausschüttung kann sich auch aus der Bildung einer Pensionsrückstellung für Pensionszusagen an geschäftsführende Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft ergeben (Hinweis E , 1632/72 VwSlg 4528 F/1973).
Norm
KStG 1966 §8 Abs1;
RS 2
Erhalten Gesellschafter - Geschäftsführer in einem Alter von 70 bzw 64 Jahren schon nach knapp 1 1/2 jähriger Tätigkeit für die Gesellschaft eine Pensionszusage, die sie bereits nach 3 Jahren und nach nur 4 1/2 jähriger Tätigkeit für die Gesellschaft mit einem Ruhegeld vom 80 % des letzten Aktivbezuges in Anspruch nehmen können, wobei die Witwenversorgung sogar ohne jede Wartezeit eintreten kann, so bewirkt die Bildung einer Rückstellung für diese Pensionszusage eine verdeckte Gewinnausschüttung.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 5224 F/1978
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1978:1975000106.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
HAAAF-52285