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VwGH 27.01.1971, 0104/69

VwGH 27.01.1971, 0104/69

Rechtssatz


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Norm
EStG 1967 §15 Z2;
RS 1
Ein am Gewinn und Umsatz, nicht aber am Betriebsvermögen und am Firmenwert, sondern nur an bestimmten im Betriebsvermögen enthaltenen stillen Reserven beteiligter Gesellschafter ist ein echter stiller Gesellschafter und nicht Mitunternehmer iSd genannten Bestimmung des Einkommensteuergesetzes. Eine etwa allein wirksame Umsatzbeteiligung macht ihn umsoweniger zum (Mitunternehmer) Unternehmer, weil er durch eine solche vom Unternehmerrisiko völlig unabhängig bleibt.

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E , 104/69 #1 VwSlg 4176 F/1971

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 4176 F/1971
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1971:1969000104.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
JAAAF-52280