VwGH 27.01.1971, 0104/69
VwGH 27.01.1971, 0104/69
Rechtssatz
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Norm | EStG 1967 §15 Z2; |
RS 1 | Ein am Gewinn und Umsatz, nicht aber am Betriebsvermögen und am Firmenwert, sondern nur an bestimmten im Betriebsvermögen enthaltenen stillen Reserven beteiligter Gesellschafter ist ein echter stiller Gesellschafter und nicht Mitunternehmer iSd genannten Bestimmung des Einkommensteuergesetzes. Eine etwa allein wirksame Umsatzbeteiligung macht ihn umsoweniger zum (Mitunternehmer) Unternehmer, weil er durch eine solche vom Unternehmerrisiko völlig unabhängig bleibt. * E , 104/69 #1 VwSlg 4176 F/1971 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Sammlungsnummer | VwSlg 4176 F/1971 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1971:1969000104.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
JAAAF-52280