Suchen Hilfe
VwGH 17.09.1951, 0100/49

VwGH 17.09.1951, 0100/49

Rechtssatz


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Norm
AVG §7 Abs1;
RS 1
Nicht die Gemeinde als solche, sondern nur einzelne Organe der Gemeinde können sich als befangen erklären. Im Falle der Befangenheit des ganzen Gemeindevorstandes gehen die Funktionen des Bürgermeisters im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde an den Gemeinderat über.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Sammlungsnummer
VwSlg 2221 A/1951
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1951:1949000100.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
EAAAF-52273