VwGH 17.09.1951, 0100/49
VwGH 17.09.1951, 0100/49
Rechtssatz
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Norm | AVG §7 Abs1; |
RS 1 | Nicht die Gemeinde als solche, sondern nur einzelne Organe der Gemeinde können sich als befangen erklären. Im Falle der Befangenheit des ganzen Gemeindevorstandes gehen die Funktionen des Bürgermeisters im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde an den Gemeinderat über. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 2221 A/1951 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1951:1949000100.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
EAAAF-52273