VwGH 30.05.1963, 0095/63
VwGH 30.05.1963, 0095/63
Rechtssätze
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Norm | KOVG 1957 §2 Abs2; |
RS 1 | Im Falle faktischer Deckung des Vorgehens der Besatzungsmacht durch das Kontrollabkommen darf nicht auch schon das Verschulden des Betroffenen als gegeben angenommen werden. Eine Fiktion des Verschuldens, wenn die Besatzungsmacht sich bei ihrem Vorgehen auf den Inhalt des Kontrollabkommens berufen konnte, ist nicht zulässig (Hinweis , 2781/50, VwSlg 2186 A/1951). |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 3103/58 E VwSlg 5266 A/1960 RS 1 |
Normen | AVG §58 Abs2; KOVG 1957 §2 Abs2; |
RS 2 | Ausführungen über die richtige Vorgangsweise bei der Begründung eines Bescheides im Zusammenhang mit mehreren Vorfällen und sich darauf beziehenden Beweismitteln. |
Normen | AVG §58 Abs2; KOVG 1957 §2 Abs2; |
RS 3 | Zur lückenlosen Begründung gehört nicht nur die Feststellung des Sachverhaltes, sondern auch die Anführung der Beweismittel (im einzelnen), auf die die Feststellungen gegründet werden. Dabei ist bei jedem Beweismittel anzuführen, welche Tatsache auf dieser Grundlage als feststehend erachtet wird. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1963:1963000095.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
VAAAF-52263