VwGH 03.12.1969, 0090/69
VwGH 03.12.1969, 0090/69
Rechtssatz
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Normen | EStG 1967 §46 Abs3 Z1; FamLAG 1967 §2 Abs2; |
RS 1 | Zwecks Gewährung der Familienbeihilfe und Zuerkennung von Kinderfreibeträgen bei nicht zum Haushalt des Beschwerdeführers gehörigen minderjährigen Kindern hat die belangte Behörde, allenfalls durch Schätzung, die Höhe der für die Kinder erforderlichen Unterhaltskosten festzustellen. Erst dann kann beschlossen werden, ob die vom Beschwerdeführer aufgebrachten Unterhaltsbeträge überwiegen, wobei die Verwendung der Familienbeihilfe für das Kind der Unterhaltsleistung des Bezugsberechtigten gleichzuhalten ist. * E , 0090/69 #1; |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1969:1969000090.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
WAAAF-52254