VwGH 11.09.1969, 0088/68
VwGH 11.09.1969, 0088/68
Rechtssätze
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Normen | |
RS 1 | Aufhebung wegen Verfahrensmängeln. Die Behörde hat nicht erhoben, ob dem Eigentümer der auf fremden Grund und Boden errichteten Kegelbahn am Stichtag auch das wirtschaftliche Eigentum an der von ihm verbauten Fläche zukam und diese Fläche daher diesem und nicht dem Grundeigentümer zuzurechnen gewesen wäre. |
Norm | ABGB §418 letzter Satz; |
RS 2 | Diese Bestimmung ist im Falle eines Übereinkommens zwischen Grundeigentümer und redlichem Bauführer unanwendbar. |
Entscheidungstext
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Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1969:1968000088.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
IAAAF-52250