VwGH 05.06.1961, 0085/61
VwGH 05.06.1961, 0085/61
Rechtssätze
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Norm | EStG 1953 §6; |
RS 1 | Die Bestimmungen des Bewertungsgesetzes gelten nicht für die Einkommensteuer. |
Norm | EStG 1967 §6c Abs3 litb; |
RS 2 | Ein Bauwerk, das eine Maschine birgt und mit dieser zusammen einem einheitlichen Betriebsvorgang dient, wird dadurch nicht selbst zur Maschine und damit (für die Belange der Bewertungsfreiheit) zum BEWEGLICHEN Wirtschaftsgut. HINWEIS: Im Beschwerdefall war für einen SILO vorzeitige Abschreibung nach dem Satz für bewegliche Wirtschaftsgüter begehrt worden. ANMERKUNG: Das E wird ausgelegt in dem E vom , 589/62; danach kann aus dem vorliegenden E nicht gefolgert werden, daß Glashäuser, die auf festen Fundamtenten errichtet werden, als bewegliche Wirtschaftsgüter anzusehen seien. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 2455 F/1961 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1961:1961000085.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
BAAAF-52248