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VwGH 18.02.1976, 0067/75

VwGH 18.02.1976, 0067/75

Rechtssätze


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Norm
UStG 1972 §11 Abs12;
RS 1
Stellt ein Unternehmer über einen steuerbefreiten Umsatz eine Kleinbetragsrechnung aus, in der das Entgelt einschließlich des (nicht geschuldeten) Steuerbetrages und der Steuersatz angegeben werden, so schuldet er den sich aus der Aufteilung des Rechnungsbetrages ergebenden Steuerbetrag gemäß § 11 Abs 12 UStG 1972.
Normen
UStG 1972 §11 Abs6;
UStG 1972 §12;
RS 2
Eine den Vorschriften des § 11 Abs 6 UStG 1972 entsprechende Rechnung stellt eine Kleinbetragsrechnung mit gesondertem Steuerausweis dar. Sie befähigt den Unternehmer, dem sie erteilt wird, unter den sonstigen Voraussetzungen des § 12 UStG 1972 den sich aus der Aufteilung des Rechnungsbetrages

ergebenden Steuerbetrag als Vorsteuer geltend zu machen.
Norm
UStG 1972 §11 Abs12;
RS 3
Es ist mit der Wortfassung des § 11 Abs 1 UStG 1972 durchaus vereinbar, daß unter einem gesondert ausgewiesenen Steuerbetrag auch ein Betrag zu verstehen ist, der durch Angabe seiner Berechnungsfaktoren Bruttoentgelt und Steuersatz ausgedrückt wird.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 4940 F/1976;
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1976:1975000067.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
JAAAF-52228