VwGH 18.02.1976, 0067/75
VwGH 18.02.1976, 0067/75
Rechtssätze
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Norm | UStG 1972 §11 Abs12; |
RS 1 | Stellt ein Unternehmer über einen steuerbefreiten Umsatz eine Kleinbetragsrechnung aus, in der das Entgelt einschließlich des (nicht geschuldeten) Steuerbetrages und der Steuersatz angegeben werden, so schuldet er den sich aus der Aufteilung des Rechnungsbetrages ergebenden Steuerbetrag gemäß § 11 Abs 12 UStG 1972. |
Normen | |
RS 2 | Eine den Vorschriften des § 11 Abs 6 UStG 1972 entsprechende Rechnung stellt eine Kleinbetragsrechnung mit gesondertem Steuerausweis dar. Sie befähigt den Unternehmer, dem sie erteilt wird, unter den sonstigen Voraussetzungen des § 12 UStG 1972 den sich aus der Aufteilung des Rechnungsbetrages ergebenden Steuerbetrag als Vorsteuer geltend zu machen. |
Norm | UStG 1972 §11 Abs12; |
RS 3 | Es ist mit der Wortfassung des § 11 Abs 1 UStG 1972 durchaus vereinbar, daß unter einem gesondert ausgewiesenen Steuerbetrag auch ein Betrag zu verstehen ist, der durch Angabe seiner Berechnungsfaktoren Bruttoentgelt und Steuersatz ausgedrückt wird. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 4940 F/1976; |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1976:1975000067.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
JAAAF-52228