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VwGH 27.11.1978, 0059/78

VwGH 27.11.1978, 0059/78

Rechtssätze


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Normen
RS 1
Veräußert ein Autobusunternehmer einen Teil seiner Autobusse und überläßt er den Rest seines Betriebes seiner Ehefrau unentgeltlich, so liegt weder eine Betriebsveräußerung im ganzen noch eine Betriebsaufgabe vor.
Normen
RS 2
Der Abverkauf von Autobussen samt Konzession und Überlassung der Fahrer an zwei Erwerber ist bei einem Steuerpflichtigen, dessen Betrieb insgesamt aus 9 Autobussen und sonstigen Betriebsanlagen (insbesondere Liegenschaft) besteht, keine Teilbetriebsveräußerung.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 5322 F/1978
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1978:1978000059.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
MAAAF-52214