VwGH 27.11.1978, 0059/78
VwGH 27.11.1978, 0059/78
Rechtssätze
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Normen | |
RS 1 | Veräußert ein Autobusunternehmer einen Teil seiner Autobusse und überläßt er den Rest seines Betriebes seiner Ehefrau unentgeltlich, so liegt weder eine Betriebsveräußerung im ganzen noch eine Betriebsaufgabe vor. |
Normen | |
RS 2 | Der Abverkauf von Autobussen samt Konzession und Überlassung der Fahrer an zwei Erwerber ist bei einem Steuerpflichtigen, dessen Betrieb insgesamt aus 9 Autobussen und sonstigen Betriebsanlagen (insbesondere Liegenschaft) besteht, keine Teilbetriebsveräußerung. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 5322 F/1978 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1978:1978000059.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
MAAAF-52214