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VwGH 20.06.1973, 0056/72

VwGH 20.06.1973, 0056/72

Rechtssatz


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Norm
EStG 1967 §4 Abs6;
RS 1
Eine Reise iSd § 4 Abs 6 EStG 1967 liegt nur dann vor, wenn sich der selbständig Erwerbstätige zwecks Verrichtung beruflicher Obliegenheiten vom Mittelpunkt seiner Tätigkeit (Ort der Betriebsstätte) entfernen muß. Fahrten zwischen Wohnort und einem Filialbetrieb (Entfernung 13 km), in dem sich der Steuerpflichtige ständig während eines Teiles der Woche aufhält, von dem er aber täglich in seinen Wohnort zurückkehrt, sind keine Reisen iSd § 4 Abs 6 EStG 1967.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 4554 F/1973
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1973:1972000056.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
YAAAF-52210