VwGH 07.10.1953, 0030/51
VwGH 07.10.1953, 0030/51
Rechtssatz
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Normen | |
RS 1 | Scheiden aus einer Personengesellschaft Gesellschafter gegen eine Abfertigung aus, die unter dem Buchwert ihres Anteils am Gesellschaftsvermögens zurückbleibt, so stellt der Unterschiedsbetrag für die verbleibenden Gesellschafter noch keinen realisierten und deshalb zu versteuernden Gewinn dar. Es sind vielmehr die im Gesellschaftsvermögen verbleibenden Wirtschaftsgüter um den Unterschiedsbetrag abzuwerten, wobei der gesamte Abwertungsbetrag den wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechend auf die einzelnen Wirtschaftsgüter zu verteilen ist. Eine Rückwirkung auf den Gewinn der verbleibenden Gesellschafter wird sich erst beim Umsatz der abgewerteten Wirtschaftsgüter ergeben. * SW:Ausscheiden von Gesellschaftern * E , 30/51 #1 VwSlg 820 F/1953 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 820 F/1953; |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1953:1951000030.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
XAAAF-52164