VwGH 18.12.1959, 0028/59
VwGH 18.12.1959, 0028/59
Rechtssatz
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Norm | |
RS 1 | Die Tatsache, daß ein Steuerrückstand auf Hinterziehung zurückzuführen ist, darf bei der Beurteilung eines Nachsichtsansuchens nicht unberücksichtigt bleiben. Dem Steuerpflichtigen sind in einem solchen Falle beträchliche Opfer zur Wiedergutmachung des von ihm verursachten Steuerschadens zuzumuten, bevor an irgendeine Steuernachsicht gedacht werden kann. Würde doch eine Steuernachsicht in einem solchen Fall geradezu auf eine Begünstigung steuerunehrlichen Verhaltens hinauslaufen. * E , 28/59 #1 |
Entscheidungstext
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Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1959:1959000028.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
JAAAF-52160