Suchen Hilfe
VwGH 18.12.1959, 0028/59

VwGH 18.12.1959, 0028/59

Rechtssatz


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Norm
RS 1
Die Tatsache, daß ein Steuerrückstand auf Hinterziehung zurückzuführen ist, darf bei der Beurteilung eines Nachsichtsansuchens nicht unberücksichtigt bleiben. Dem Steuerpflichtigen sind in einem solchen Falle beträchliche Opfer zur Wiedergutmachung des von ihm verursachten Steuerschadens zuzumuten, bevor an irgendeine Steuernachsicht gedacht werden kann. Würde doch eine Steuernachsicht in einem solchen Fall geradezu auf eine Begünstigung steuerunehrlichen Verhaltens hinauslaufen.

*

E , 28/59 #1

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1959:1959000028.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
JAAAF-52160