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VwGH 29.09.1970, 0027/69

VwGH 29.09.1970, 0027/69

Rechtssatz


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Normen
EStG 1967 §12 Z1;
EStG 1967 §4 Abs4;
EStG 1972 §12 Z1 impl;
EStG 1972 §4 Abs4 impl;
RS 1
Strafverteidigungskosten eines FREIGESPROCHENEN Angeklagten sind als betrieblich veranlaßt anzusehen, wenn die ihm zur Last gelegte Tat unter Anlegung eines strengen Maßstabes ausschließlich aus einer betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit heraus erklärbar ist. Betrifft die vorgeworfene Straftat hingegen eine der privaten Lebensführung zuzurechnende Tätigkeit, sind die Strafverteidigungskosten nicht abzugsfähig.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 4130 F/1970
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1970:1969000027.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
SAAAF-52157