VwGH 29.09.1970, 0027/69
VwGH 29.09.1970, 0027/69
Rechtssatz
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Normen | |
RS 1 | Strafverteidigungskosten eines FREIGESPROCHENEN Angeklagten sind als betrieblich veranlaßt anzusehen, wenn die ihm zur Last gelegte Tat unter Anlegung eines strengen Maßstabes ausschließlich aus einer betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit heraus erklärbar ist. Betrifft die vorgeworfene Straftat hingegen eine der privaten Lebensführung zuzurechnende Tätigkeit, sind die Strafverteidigungskosten nicht abzugsfähig. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 4130 F/1970 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1970:1969000027.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
SAAAF-52157