VwGH 19.02.1960, 0024/56
VwGH 19.02.1960, 0024/56
Rechtssätze
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Norm | |
RS 1 | Unter einer "gelegentlichen Vermittlung" iSd § 22 Z 3 EStG 1953 kann nur eine vereinzelt aufgegriffene Gelegenheit zur Vermittlung von Geschäften verstanden werden, nicht aber eine ständig und in Wiederholungsabsicht ausgeübte Vermittlertätigkeit. * E , 24/56 #1 |
Normen | |
RS 2 | Einkünfte einer Person, die auf Grund eines ständigen Provisionsvertrages Versicherungen vermittelt und daneben gegen Entgelt für einen Auftraggeber Weineinkünfte tätigt, sind Einkünfte aus Gewerbebetrieb und unterliegen auch der Gewerbesteuer. * E , 24/56 #2 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1960:1956000024.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
AAAAF-52150