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VwGH 19.02.1960, 0024/56

VwGH 19.02.1960, 0024/56

Rechtssätze


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Norm
RS 1
Unter einer "gelegentlichen Vermittlung" iSd § 22 Z 3 EStG 1953 kann nur eine vereinzelt aufgegriffene Gelegenheit zur Vermittlung von Geschäften verstanden werden, nicht aber eine ständig und in Wiederholungsabsicht ausgeübte Vermittlertätigkeit.

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E , 24/56 #1
Normen
RS 2
Einkünfte einer Person, die auf Grund eines ständigen Provisionsvertrages Versicherungen vermittelt und daneben gegen Entgelt für einen Auftraggeber Weineinkünfte tätigt, sind Einkünfte aus Gewerbebetrieb und unterliegen auch der Gewerbesteuer.

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E , 24/56 #2

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1960:1956000024.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
AAAAF-52150