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CFO aktuell 4, August 2008, Seite 166

Unternehmensrechts-Änderungsgesetz 2008

Pflicht zur Abgabe eines Corporate-Governance-Berichts

Clemens Hasenauer

Das Unternehmensrechts-Änderungsgesetz 2008 (URÄG 2008) führt erstmals in Österreich die gesetzliche Verpflichtung für börsenotierte Aktiengesellschaften ein, eine Corporate-Governance-Erklärung abzugeben. Diese Verpflichtung ist mit in Kraft getreten und wird erstmals Geschäftsjahre betreffen, die nach dem beginnen. Der Beitrag untersucht die Auswirkungen dieser neuen Verpflichtung aus der Sicht des Praktikers.

1. Rahmenbedingungen auf europäischer Ebene

Mit der Abänderungsrichtlinie (RL 2006/46/EG) wurde Art. 46a in die 4. Gesellschaftsrechtsrichtlinie (RL 78/660/EWG) eingefügt. Danach werden Gesellschaften, deren Wertpapiere zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen sind, verpflichtet, eine „Erklärung zur Unternehmensführung" in ihren Lagebericht als gesonderten Abschnitt aufzunehmen. Diese Erklärung zur Unternehmensführung hat 1.) einen Verweis auf den Unternehmensführungskodex, dem die Gesellschaft unterliegt, und/oder 2.) den Unternehmensführungskodex, den sie gegebenenfalls freiwillig anzuwenden beschlossen hat, und/oder 3.) alle relevanten Angaben zu Unternehmensführungspraktiken, welche die Gesellschaft über die Anforderungen des nationalen Rechts hinaus anwendet, zu...

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