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Haslinger

Praxishandbuch Sozialversicherung

ASVG, APG, ASGG und Schwerarbeitsverordnung

1. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-7073-5171-2

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Praxishandbuch Sozialversicherung (1. Auflage)

S. 504. Krankenversicherung

4.1. Aufgaben (§ 116)

Die KV trifft Vorsorge (Abs 1)

  • für die evidenzbasierte Früherkennung von und Frühintervention bei Krankheiten und die Erhaltung der Volksgesundheit;

  • für die Versicherungsfälle der Krankheit, der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit und der Mutterschaft;

  • für den Versicherungsfall der Wiedereingliederung nach langem Krankenstand;

  • für Zahnbehandlung und Zahnersatz sowie für die Hilfe bei körperlichen Gebrechen;

  • für medizinische Maßnahmen der Rehabilitation;

  • für zielgerichtete, wirkungsorientierte Gesundheitsförderung (Salutogenese) und Prävention.

Überdies können aus Mitteln der KV

  • Maßnahmen zur Festigung der Gesundheit (§ 155) und

  • Maßnahmen zur Krankheitsverhütung (§ 156) gewährt werden (Abs 2).

Beim Tod des Versicherten, des sonst Anspruchsberechtigten (§ 122) oder eines Angehörigen (§ 123) kann durch die Satzung nach Maßgabe der finanziellen Leistungsfähigkeit des Versicherungsträgers ein Zuschuss zu den Bestattungskosten gewährt werden. Dieser Zuschuss kann unter Bedachtnahme auf die wirtschaftlichen Verhältnisse desjenigen, der die Kosten der Bestattung getragen hat, bis zur Höhe von 436,04 € gezahlt werden (Abs 5).

4.2. Leistungen (§ 117)

Als Leist...

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