Praxishandbuch Sozialversicherung
1. Aufl. 2025
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S. 11. Grundlagen
1.1. Begriff und Wesen der Sozialversicherung
Die SV ist ein gesetzlich angeordneter Zusammenschluss von Personen zur Absicherung gegen bestimmte Lebensrisiken (also va Krankheit und Alter).
Das Wesen der SV besteht darin, in einer bestimmten, von anderen Maßnahmen der Sozialpolitik unterschiedenen Form die mannigfachen Gefahren, die die wirtschaftliche Existenz bedrohen, auszuschalten oder doch zu mildern. Der Kompetenzbereich ist damit nicht auf wirtschaftliche Gefahren eingeschränkt, denen bestimmte Schichten der Bevölkerung ausgesetzt sind. Der Grundsatz der Äquivalenz gilt für die SV nicht. Im Rahmen der SV hat jeder Versicherte einen Rechtsanspruch auf die im Gesetz vorgesehenen Leistungen. Ob der Versicherte nach seinen persönlichen Verhältnissen der SV bedarf oder ob die „guten Risiken“ für diese Leistungen einen höheren Aufwand zu erbringen haben als die „schlechten Risiken“, ist demgegenüber bedeutungslos. Der zwischen der Höhe der Beiträge und der Höhe der Versicherungsleistung (Rente) bestehende funktionelle Zusammenhang ist ein Grundgedanke der österreichischen SV-Gesetzgebung.
Die SV wird von dem Grundgedanken getragen, dass die Angehörigen eines Berufsstand...