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Hitz

Angestellten-Kollektivvertrag für Immobilienverwalter

1. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-7073-5138-5

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Hitz - Angestellten-Kollektivvertrag für Immobilienverwalter

§ 4a Dienstreise

Übersicht


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I.
Begriff der Dienstreise
1-3
II.
Abschluss einer Betriebsvereinbarung über eine Reiseaufwandsentschädigung
4, 5
III.
Steuerrechtliche Hintergründe und Grenzen
A.
Dienstreise ohne Betriebsvereinbarung
6, 7
1.
Fahrkostenvergütungen
8, 9
2.
Tagesgelder
10-13
3.
Nächtigungsgelder
14
B.
Dienstreise mit Betriebsvereinbarung
15-17
C.
Sozialversicherung und andere lohnabhängige Abgaben
18

I. Begriff der Dienstreise

1

Eine Dienstreise liegt grundsätzlich dann vor, wenn der Angestellte seinen Dienstort über Auftrag des Arbeitgebers vorübergehend zur Durchführung von Dienstverrichtungen verlässt.

2

Es muss sich somit um einen „dienstlichen Auftrag“ handeln. Verlässt der Angestellte den Dienstort aus privaten Gründen, ist der Dienstreisebegriff nicht erfüllt.

3

Der Dienstort ist - mangels anderslautender Definition im Kollektivvertrag - jener Ort, an dem die Erbringung der Dienstleistung vertraglich vereinbart wurde.

II. Abschluss einer Betriebsvereinbarung über eine Reiseaufwandsentschädigung

4

Der Kollektivvertrag lässt die Möglichkeit des Abschlusses einer Betriebsvereinbarung über Reiseaufwandsentschädigungen zu. Eine solche Betriebsvereinbarung ist unter § 97 Abs 1 Z 12 ArbVG als freiwillige Betriebsvereinbarung ...

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