Angestellten-Kollektivvertrag für Immobilienverwalter
1. Aufl. 2025
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 4 Arbeitszeit
Übersicht
Tabelle in neuem Fenster öffnen
I. | Tägliche und wöchentliche Normalarbeitszeit | ||
A. | Grundsätze | 1-3 | |
B. | 5-Tage-Woche | 4-6 | |
C. | Arbeit am 24. und 31. Dezember | 7-10 | |
D. | Arbeit am Samstag bzw Sonntag | 11-16 | |
II. | Verteilung der wöchentlichen Normalarbeitszeit | 17-20 | |
III. | Einarbeiten von Arbeitstagen | 21-28 | |
IV. | Gleitende Arbeitszeit | 29-38 | |
A. | Dauer der Gleitzeitperiode | 39 | |
B. | Gleitzeitrahmen | 40 | |
C. | Höchstausmaß der Übertragungsmöglichkeiten von Zeitguthaben bzw -schuld | 41 | |
D. | Dauer und Lage der fiktiven Normalarbeitszeit | 42, 43 | |
E. | Höchstgrenzen der Normalarbeitszeit bei Gleitzeit | 44-53 |
I. Tägliche und wöchentliche Normalarbeitszeit
A. Grundsätze
1
Im Kollektivvertrag findet sich keine grundsätzliche Regelung zur täglichen Normalarbeitszeit. Diese beträgt somit gem § 3 Abs 1 AZG grds acht Stunden, sofern kein Modell der flexiblen Arbeitszeit vereinbart ist und sich daraus eine höhere tägliche Normalarbeitszeit ergibt (s unten). Die wöchentliche Normalarbeitszeit von 40 Stunden entspricht § 3 AZG. In diesem Kollektivvertrag gibt es daher keine Verkürzung der wöchentlichen Normalarbeitszeit.
2
Bei einer Arbeitsleistung über die wöchentliche Normalarbeitszeit von 40 Stunden hinaus handelt es sich - sofern kein Modell der flexiblen Arbeitszeit vereinbart wurde - um Ü...