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Hitz

Angestellten-Kollektivvertrag für Immobilienverwalter

1. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-7073-5138-5

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Hitz - Angestellten-Kollektivvertrag für Immobilienverwalter

§ 4 Arbeitszeit

Übersicht


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I.
Tägliche und wöchentliche Normalarbeitszeit
A.
Grundsätze
1-3
B.
5-Tage-Woche
4-6
C.
Arbeit am 24. und 31. Dezember
7-10
D.
Arbeit am Samstag bzw Sonntag
11-16
II.
Verteilung der wöchentlichen Normalarbeitszeit
17-20
III.
Einarbeiten von Arbeitstagen
21-28
IV.
Gleitende Arbeitszeit
29-38
A.
Dauer der Gleitzeitperiode
39
B.
Gleitzeitrahmen
40
C.
Höchstausmaß der Übertragungsmöglichkeiten von Zeitguthaben bzw -schuld
41
D.
Dauer und Lage der fiktiven Normalarbeitszeit
42, 43
E.
Höchstgrenzen der Normalarbeitszeit bei Gleitzeit
44-53

I. Tägliche und wöchentliche Normalarbeitszeit

A. Grundsätze

1

Im Kollektivvertrag findet sich keine grundsätzliche Regelung zur täglichen Normalarbeitszeit. Diese beträgt somit gem § 3 Abs 1 AZG grds acht Stunden, sofern kein Modell der flexiblen Arbeitszeit vereinbart ist und sich daraus eine höhere tägliche Normalarbeitszeit ergibt (s unten). Die wöchentliche Normalarbeitszeit von 40 Stunden entspricht § 3 AZG. In diesem Kollektivvertrag gibt es daher keine Verkürzung der wöchentlichen Normalarbeitszeit.

2

Bei einer Arbeitsleistung über die wöchentliche Normalarbeitszeit von 40 Stunden hinaus handelt es sich - sofern kein Modell der flexiblen Arbeitszeit vereinbart wurde - um Ü...

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