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Hitz

Angestellten-Kollektivvertrag für Immobilienverwalter

1. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-7073-5138-5

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Hitz - Angestellten-Kollektivvertrag für Immobilienverwalter

§ 2 Geltungsbereich

Übersicht


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I.
Gesetzliche Grundlagen
1
II.
Räumlicher Geltungsbereich
2-9
III.
Fachlicher Geltungsbereich
10-20
IV.
Persönlicher Geltungsbereich
21, 22
A.
Angestellte kraft Vereinbarung (Arbeitertätigkeit)
23-25
B.
Teilzeitbeschäftigte
26
C.
Freie Dienstnehmer
27
D.
Praktikanten und Volontäre
28-34
E.
Provisionsentlohnung, Ausnahme für Makler vom Geltungsbereich
35-37

I. Gesetzliche Grundlagen

1

Die Anwendung des richtigen Kollektivvertrages richtet sich nach den entsprechenden Regelungen des ArbVG. Der Kollektivvertrag selbst gibt in seinem persönlichen Geltungsbereich vor, welche Gruppen im Rahmen der diversen Geltungsbereiche erfasst bzw ausgeschlossen werden sollen.

II. Räumlicher Geltungsbereich

2

Der Kollektivvertrag gilt grundsätzlich für das Gebiet der Republik Österreich, somit für Beschäftigungsverhältnisse in allen Bundesländern. Österreichweit sind damit die gleichen rahmen- und gehaltsrechtlichen Bestimmungen anzuwenden.

3

Verrichtet ein Arbeitnehmer seine Arbeit gewöhnlich in Österreich, ist österreichisches Arbeitsvertragsrecht (inklusive Kollektivvertrag) auch dann zu beachten, wenn der Arbeitnehmer vorübergehend an einen Arbeitsort in einen anderen Staat entsandt wird. Durch die En...

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