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Hitz

Angestellten-Kollektivvertrag für Immobilienverwalter

1. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-7073-5138-5

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Hitz - Angestellten-Kollektivvertrag für Immobilienverwalter

§ 22 Schlussbestimmungen - Günstigkeitsklausel

Übersicht


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I.
Grundsätzliches
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I. Grundsätzliches

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Die Regelungen des § 22 KV haben kaum praktische Bedeutung und es werden vor allem Rechtsfolgen wiedergegeben, die sich schon aus den Grundlagen des Stufenbaus der Rechtsordnung bzw sonstigen gesetzlichen Regelungen ergeben würden.

In § 22 Abs 1 und 2 KV werden das Verhältnis zwischen einzelvertraglichen Ansprüchen und dem Kollektivvertrag zum Stichtag definiert. Aufgrund einer Kündigung des Kollektivvertrages war im Zeitraum von bis kein Kollektivvertrag in Geltung. Mit Wirkung ist ein neuer Kollektivvertrag in Kraft getreten.

Der Kollektivvertrag regelt nur die Mindestgrundgehälter und arbeitsrechtlichen Mindestansprüche. Bestehende günstigere Vereinbarungen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Kollektivvertrags mit blieben unberührt.

§ 22 Abs 3 KV enthält eine Übergangsbestimmung für den gestrichenen Zusatzurlaub für Kriegsversehrte und Arbeitsinvalide (§ 10 des Kollektivvertrags vom September 1994) im Sinne des Weiterbestehens des Zusatzurlaubsanspruches, solange das Arbeitsverhältnis zum selben Arbeitgeber andauert. Seit konnten keine...

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