Angestellten-Kollektivvertrag für Immobilienverwalter
1. Aufl. 2025
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§ 18 Anrechnung auf das Mindestgrundgehalt
Übersicht
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I. | Unterschreitung des Mindestgrundgehaltes durch Anrechnung bestimmter Zahlungen | 1-3 |
I. Unterschreitung des Mindestgrundgehaltes durch Anrechnung bestimmter Zahlungen
1
Sinn der Festsetzung eines kollektivvertraglichen Mindestgrundgehalts ist es, dem Arbeitnehmer die Existenz zu sichern (). Nach stRspr steht ein in einem Kollektivvertrag festgesetztes Mindestentgelt in voller Höhe als Barlohn zu. Ohne entsprechende Kollektivvertrags-Regelung ist es daher bspw unzulässig, nur mit der Einrechnung von Sachbezügen den Kollektivvertrags-Mindestbezug zu erreichen ( bzw zur „Bezahlung“ mittels Fleischwaren anstelle von Geld).
2
§ 18 Abs 1 KV sieht daher explizit - und somit auch rechtlich zulässig - eine Anrechenbarkeit bestimmter Zulagen auf das Mindestgrundgehalt vor. Die taxative Aufzählung umfasst die Familien-, Hausstands-, Frauen- und Kinderzulagen. Die verwendeten Begrifflichkeiten scheinen nicht mehr gänzlich zeitgemäß, sodass die praktische Bedeutung zu hinterfragen ist. Sollte aber tatsächlich bspw eine Kinderzulage gewährt werden, kann diese angerechn...