Angestellten-Kollektivvertrag für Immobilienverwalter
1. Aufl. 2025
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§ 15 Fachverbandsverhandlungen
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Die Bestimmung des § 15 KV aus der Urfassung des Kollektivvertrages hat in der Praxis keine Bedeutung für den Rechtsanwender. Da bereits vor vielen Jahren zum Thema Reisekosten in § 4a KV eine BV-Ermächtigung aufgenommen wurde, ist der Anwendungsbereich von lit a leg cit mE hinfällig. Die Bestimmung in lit b hat mE keinen rechtssetzenden Charakter, da die Möglichkeit der Kollektivvertragsparteien, das Führen von Sonderverhandlungen über die „Interpretation der Verwendungsgruppen“ anzuregen, auch ohne diesbezügliche Kollektivvertragsbestimmung gegeben wäre.